5.6 In Bezug den Arztbericht vom 11. Juli 2024 fällt alsdann Folgendes auf: Die behandelnde Ärztin hält darin fest, dass ihr der Beschwerdeführer aufgrund seiner derzeitigen Situation als Asylbewerber davon berichtet habe, dass er an Schlafschwierigkeiten leide, da er sich ein Zimmer mit mehreren anderen Personen teilen müsse.37 Als Auslöser der Schlafstörungen ist gemäss Arztbericht somit der Umstand zu werten, dass sich der Beschwerdeführer ein Zimmer mit mehreren anderen Personen teilen müsse. Dies entspricht nicht den aktenkundigen tatsächlichen Verhältnissen.