Soweit aus dem Wortlaut hervorgeht, stützt sich der Arztbericht vom 24. Juli 2024 ausschliesslich auf die Schilderungen des Beschwerdeführers gegenüber seiner behandelnden Ärztin. Ungeachtet dessen ist festzuhalten, dass auch aus den beiden neu eingereichten Arztberichten vom 11. und 24. Juli 2024 nicht zu entnehmen ist, inwiefern eine gesunde Ernährung in der Kollektivunterkunft nicht möglich wäre bzw. inwiefern eine individuelle Unterbringung zur Verbesserung einer chronischen Pankreatitis beitragen würde.