5.5 Es ist zunächst festzustellen, dass mit Beschwerdeentscheid vom 13. März 2024 bereits festgestellt wurde, dass weder aus dem Gastroskopiebericht vom 28. September 2023 noch einem anderen ärztlichen Bericht entnommen werden konnte, dass der Beschwerdeführer auf eine besondere Ernährung angewiesen wäre und diese durch die Kollektivunterkunft nicht gewährleistet werden könnte. Im (Haus-)Arztbericht vom 24. Juli 2024 wird erstmals die Diagnose chronische Pankreatitis genannt und dies obwohl die Fachärztin für Gastroenterologie in ihrem Bericht vom 28. September 2023 keine solche Diagnose stellte.