5.2 Der Beschwerdeführer moniert im Wesentlichen den Baustellenlärm, der vom Nachbargrundstück sowie den Renovationsarbeiten an der Kollektivunterkunft ausgeht. Er fühle sich durch die enorme Lärmbelastung aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme sehr überfordert. Seine gesundheitlichen Probleme würden anhalten und seien chronisch geworden.34 Er reicht zu diesem Zweck zwei neue Arztberichte ein, die zum Zeitpunkt des Beschwerdeentscheids der GSI vom 13. März 2024 noch nicht vorlagen.