Dieses Angebot habe er aber abgelehnt und betont, dass er nur in eine individuelle Unterkunft ziehen möchte.29 In der Beschwerdevernehmlassung führt die Vorinstanz ergänzend aus, dass die gesundheitlichen Probleme des Beschwerdeführers ernst genommen würden, doch bereits mit Beschwerdeentscheid der GSI vom 13. März 2024 festgestellt worden sei, dass die Unterbringung in der Kollektivunterkunft trotz der Migräne sowie der weiteren gesundheitlichen Probleme zumutbar sei. Das ärztliche Schreiben vom 11. Juli 2024 bestätige die Migräne. Das ärztliche Schreiben vom 24. Juli 2024 empfehle ergänzende Behandlungen.