teren Besserung führen solle. Bezüglich der Renovationsarbeiten hält die Vorinstanz fest, dass diese punktuell und zu den Büroöffnungszeiten zu Lärm führen und noch bis Anfang 2025 andauern würden. Als Lösung sei dem Beschwerdeführer ein Umzug in ein Mehrbettzimmer einer anderen Kollektivunterkunft angeboten worden, in der keine Renovationsarbeiten stattfinden würden, sodass der Beschwerdeführer einen ruhigen Rückzugsort hätte. Dieses Angebot habe er aber abgelehnt und betont, dass er nur in eine individuelle Unterkunft ziehen möchte.29