Besonders hervorheben möchte er, dass die Bauarbeiten in der Kollektivunterkunft und auf dem Nachbargrundstück erst nach seinem Termin beim Neurologen begonnen hätten. Die Tatsache, dass seine individuelle Empfindlichkeit in den einschlägigen Artikeln des SAFG und der SAFV18 nicht anerkannt würden, ändere nichts an der Tatsache, dass er krank sei. Wie aus den ärztlichen Berichten hervorgehe, wirke sich das Leben in der Kollektivunterkunft negativ auf seine Krankheit aus, weshalb sich sein Krankheitsverlauf weiter negativ entwickelt habe. Obwohl er nicht in einer Kollektivunterkunft leben sollte, lebe er in einer solchen und sei schrecklichen Geräuschen ausgesetzt.