Auf dem Nachbargrundstück werde gebaut. Es gebe auch Bau- und Renovierungsarbeiten an verschiedenen Stellen im Innen- und Aussenbereich der Kollektivunterkunft und ein Teil dieser Bauarbeiten befinde sich an der Decke seines Zimmers. Weiter hält der Beschwerdeführer fest, dass der Neurologe keinen Bericht darüber verfasst habe, dass er ein Gesundheitsproblem habe, das durch extremen Lärm aufgrund von Bauarbeiten und aus anderen Gründen ausgelöst worden sei. Besonders hervorheben möchte er, dass die Bauarbeiten in der Kollektivunterkunft und auf dem Nachbargrundstück erst nach seinem Termin beim Neurologen begonnen hätten.