Eine erneute Prüfung dieser Arztberichte ist somit ausgeschlossen (res iudicata), soweit sich der massgebende Lebenssachverhalt nicht verändert hat. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren gilt es insofern nur noch die seit dem rechtskräftigen Beschwerdeentscheid vom 13. März 2024 neu eingetretenen erheblichen Tatsachen bzw. veränderten Sachumstände zu prüfen, wie die vom Beschwerdeführer monierte Baustelle auf dem Nachbargrundstück der Kollektivunterkunft, die Renovationsarbeiten an der Kollektivunterkunft selbst und die damit einhergehenden Lärmimmissionen sowie die beiden neuen Arztberichte von K. do L. vom 11. Juli 2024 sowie 24. Juli 2024.