Mit Beschwerdeentscheid vom 13. März 2024 wurden folgende vom Beschwerdeführer ins Recht gelegte Arztberichte bereits beurteilt und rechtskräftig darüber befunden, dass diese keine besondere Vulnerabilität des Beschwerdeführers im Hinblick auf eine individuelle Unterbringung zu begründen vermögen: Psychologischer Bericht von D. vom 21. Juli 2023, Neurologische Beurteilung von E. vom 20. September 2023 mit EEG13 und NVUS14, Gastroskopiebericht von F. vom 28. September 2023, Bericht histologische Diagnostik von G. vom 2. Oktober 2023, Neurologische