In der Beschwerde vom 13. August 2024 macht der Beschwerdeführer geltend, dass die Rente, die er aus seinem Herkunftsland erhalte, von seinem 18-jährigen Sohn verwendet werde, um seine Ausbildung und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sein Sohn erhalte aufgrund des rechtlichen Status des Beschwerdeführers keine Ausbildungsstipendien. Zudem könne der Sohn keine Arbeit finden und verfüge auch über kein eigenes Haus, in dem er wohnen könne. 15 Ziff. D.1. Einnahmen der SKOS-Richtlinien Wizent, Sozialhilferecht, 2. Auflage 2023, N. 621 17 Erläuterungen, Bst. a zu Ziff. D.1. Einnahmen der SKOS-Richtlinien