Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 27. Juli 2024. Mit Verfügung vom 27. Juli 2024 respektive dem Sozialhilfebudget vom 24. Juli 2024 hat die Vorinstanz dem Beschwerdeführer Sozialversicherungsleistungen im Umfang von CHF 662.45 als Einkommen angerechnet. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Anrechnung von Sozialversicherungsleistungen rechtmässig ist. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines