Aus dem der Verfügung beigefügten Sozialhilfebudget vom 24. Juli 2024 für den Monat August 2024 geht hervor, dass dem Beschwerdeführer Sozialversicherungsleistungen (Rente) im Umfang von CHF 662.45 als Einkommen angerechnet werden. 3. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 13. August 2024 bei der Gesund- heits-, Sozial- und lntegrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss, die Verfügung vom 27. Juli 2024 sei aufzuheben, soweit sie die Anrechnung der ausländischen Rente im Sozialhilfebudget betreffe.