2. Mit Verfügung vom 27. Juli 2024 verfügte die Vorinstanz das Folgende: Es werden Ihnen ab 06.02.2024 monatliche Sozialhilfeleistungen für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die medizinische Grundversorgung ausgerichtet. Der Gesamtbetrag der Sozialhilfeleistungen und deren Aufteilung auf die einzelnen Budgetposten ergeben sich aus dem Grundbudget vom 01.08.2024 (Beilage). Weitere Leistungen können nur auf Antrag hin bewilligt werden.