Aus dem E-Mail-Verlauf ergibt sich, dass sich die Beschwerdeführerin trotz mehrmaliger Aufforderung einem gemeinsamen Gespräch mit der Patientin, Fachpersonen und Angehörige zu entziehen versuchte, indem sie zunächst einen Termin nicht wahrnahm und sich anschliessend für die Terminsuchen verspätet meldete. Nachdem mit allen Beteiligten inklusive der Beschwerdeführerin ein neuer Termin vereinbart werden konnte, teilte die Beschwerdeführerin mit, dass es für sie erforderlich und ihr persönlich am liebsten sei, zunächst die Patientin zusammen mit den Angehörigen in der therapeutischen Sitzung kennenzulernen, bevor sie sich vorstellen könne, etwas Relevantes mitteilen oder