GSI sind die Fachämter, vorliegend das Gesundheitsamt, zuständig für die Bewilligung und Aufsicht über die Leistungserbringer. Innerhalb des Gesundheitsamts ist die Abteilung Aufsicht und Bewilligung zuständig für die Bearbeitung von aufsichtsrechtlichen Anzeigen (Art. 11 Abs. 3 Bst. b OrgR GA31). Damit wurden die Aufsichtsanzeigen 30 Verordnung vom 24. Oktober 2001 über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen (Gesundheitsverordnung, GesV; BSG 811.111) 31 Organisationsreglements des Gesundheitsamtes (OrgR GA)