Schliesslich sei der Entscheid unverhältnismässig, da seit dem 12. Januar 2024 [recte: 2004] keine Klage gegen ihre Arbeit eingereicht worden sei. Sie sei in den 20 Jahren selbständiger Arbeit weitgehend unbescholten geblieben. In ihrem Fach ohne Klage zu bleiben, grenze fast an ein Wunder, seien doch die Patienten in der Regel nicht freiwillig da und müssten begleitet werden. Sie gelte bei Kolleginnen und Kollegen sowie auch bei Patientinnen und Angehörigen als zuverlässig, vertrauenswürdig und speditiv, aber auch konsequent. Die medizinisch psychiatrische Arbeit sei für Aussenstehende