Die Beschwerdeführerin führt aus, sie sei überzeugt, dass durch ihre qualifizierte Arbeit den Krankenkassen und dem Kanton Bern über die Jahre hohe Kosten erspart geblieben seien, da sie selten habe stationär einweisen müssen. So habe auch die Index-Patientin, die sie vom 29. August 2022 bis am 11. Mai 2023 habe begleiten dürfen, profitiert. Die für diese Patientin zuständige Beiständin habe eine Umplatzierung, ohne vorgängige fachärztliche Konsultation einzuholen, vorgenommen. Im Nachhinein habe die Beiständin von der Beschwerdeführerin gefordert, ihre Entscheidung fachärztlich zu rechtfertigen und gutzuheissen.