9/20 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2024.GSI.1878 indem sie in den überregionalen Ärzte- und Fachgesellschaften über den Entzug der Berufsausübungsbewilligung informiert habe. Die Vorinstanz habe den ärztlichen Bezirksverein vor Einreichung ihrer Beschwerde über die Verfügung informiert.