Ein weiterer Verfahrensfehler sei, dass die von ihr am 22. Juni 2023 abgegebene Stellungnahme vom 23. Juni 2023 wochenlang verschwunden sei. Weiter habe die Vorinstanz den obligatorischen Hinweis auf die Möglichkeit einer Rechtsvertretung im Hinblick auf das Gespräch vom 5. April 2021 unterlassen. Es handle sich um ein nicht lege artis angekündigtes [Gesprächs-] Setting, 2:1 statt 2:2. Weiter liege kein unterzeichnetes Protokoll vor.