Die Aufsichtsanzeigen seien nicht an die Abteilung Patienten-Beschwerden, sondern direkt an die Abteilung Bewilligung eingereicht worden. Die Anzeigen hätten die Arzt-Patient-Beziehung betroffen. Durch die gekoppelten Klagen erschliesse sich eine rabiate wie radikale Absicht der anzeigenden Beamtin und des anzeigenden Pädagogen. Die Anzeigen hätten von der Vorinstanz intern an die Pa- tienten-Beschwerdestelle weitergeleitet werden müssen. Die fehlende Weiterleitung sei ein Formfehler der Vorinstanz. Ein weiterer Verfahrensfehler sei, dass die von ihr am 22. Juni 2023 abgegebene Stellungnahme vom 23. Juni 2023 wochenlang verschwunden sei.