Hierzu bringe die Beschwerdeführerin ohne Selbstreflexion beziehungsweise Selbstkritik vor, nur geäussert zu haben, was die Patientin ihre gegenüber geäussert habe. Der Beschwerdeführerin sei offenbar auch nicht bewusst, dass Äusserungen wie «Sex im Stundenhotel, höchste Konzentration von Drogen im Bundeshaus, Sex im Stundenhotel über Mittag ist eine gängige Entspannung» zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen führen könne und im Rahmen des therapeutischen Settings nichts zu suchen hätten. Diese Äusserungen würden die Vertrauenswürdigkeit der Beschwerdeführerin zweifellos in Frage stellen.