Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 9. Juli 2024. Mit Verfügung vom 9. Juli 2024 hat die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die am 12. Januar 2004 erteilte Berufsausübungsbewilligung entzogen. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die Berufsausübungsbewilligung zu Recht entzogen hat. 3. Rechtliche Grundlagen