27. Die Rechtsabteilung holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 28. August 2024 die Abweisung der Beschwerde. 28. Mit Eingabe vom 9. September 2024 informierte die Vorinstanz die Rechtsabteilung über die am 29. August 2024 verfügte Zwangsvollstreckung der angefochtenen Verfügung vom 9. Juli 2024. Die Vollstreckung erfolgte am 2. September 2024. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.