4. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 1000, werden Frau A.___ auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt. 22. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 27. Juli 2024, adressiert an die Vorinstanz, Beschwerde erhoben. In der Beschwerde hält die Beschwerdeführerin einzig Folgendes fest: «Hiermit erhebe ich Einsprache innerhalb der Frist. Die Stellungnahme erfolgt nach Akteneinsicht.» 23. Die Vorinstanz stellte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 29. Juli 2024 die beantragten Akten zur Einsicht zu. 20