3. Am 6. Juni 2023 reichte das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern bei der Vorinstanz eine Aufsichtsanzeige ein, da die Beschwerdeführerin die Zusammenarbeit entgegen dem Willen ihrer Patientin verweigert habe. Sie habe weiter in einer E-Mail in grober Weise gegen die ärztliche Schweigepflicht verstossen und so das Vertrauensverhältnis zur Patientin zerstört und den Heilungsprozess massiv gefährdet.3 4. Die Vorinstanz gab der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. Juni 2023 Gelegenheit, bis am 10. Juli 2023 eine schriftliche Stellungnahme zur Aufsichtsanzeige einzureichen. 4