2. Mit E-Mail vom 8. Mai 2023 teilte ein ehemaliger Patient der Beschwerdeführerin dem Gesundheitsamt (GA, nachfolgend: Vorinstanz) mit, die Beschwerdeführerin habe während der Behandlung rund die Hälfte der Zeit damit verbracht, von ihren anderen Patientinnen und Patienten und ihrem Privatleben zu sprechen. Zusätzlich habe sie für ihn und Angehörige sehr unpassende und nicht einfühlsame Fragen gestellt.2