8/10 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2024.GSI.1863 Existenzbedarf ein und trifft nur den Beschwerdeführer selbst.23 Zudem ist die verhängte Kürzung zeitlich begrenzt und mit 15 % zwar spürbar, jedoch angesichts der Pflichtverletzung des Beschwerdeführers verhältnismässig und angemessen. 5.3 Ergebnis