5.2.2 Es ist zu prüfen, ob die verfügte Kürzung angemessen ist. Die Kürzung von 15 % während einem Monat bewegt sich im zulässigen Rahmen der SKOS-Richtlinien.22 Der Grundbedarf des Beschwerdeführers beträgt CHF 1006.00. Eine Kürzung von 15 % greift nicht in den absolut nötigen 21 Vgl. E-Mail Beschwerdeführer vom 13. April 2024 und 3. Mai 2024 (Vorakten) 22 Ziff. F.2. der SKOS-Richtlinien