5.1.4 Der Beschwerdeführer hat vom 10. Juli bis 12. Dezember 2023 einen Logistikkurs absolviert.20 Die Leistungen des Beschwerdeführers wurden mehrheitlich mit «Sehr gut» bis «Gut» beurteilt. Die Leistungen in den Kategorien Eigeninitiative und Arbeitsbefähigung wurden mit «Genügend» und in den Kategorien Ausdrucksvermögen sowie Auffassungsgabe mit «Ungenügend» bewertet. Den Bemerkungen zu den Beurteilungen ist zudem zu entnehmen, dass der Grund für die als ungenügend bewerteten Leistungen die mangelnden Deutschkenntnisse sind. Weiter ist unter Schwächen Folgendes festgehalten: «Deutschkenntnisse;