spektiven nach Abschluss der Ausbildung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes, die Kosten der Ausbildung, die Möglichkeit, neben der Ausbildung arbeitstätig zu sein. Sozialhilfeleistungen für Ausbildungen werden nur ausgerichtet, wenn sie aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt sind und eine Ausbildung nicht anders finanziert werden kann. Nur wenn dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit die wirtschaftliche Situation einer Person massgeblich und nachhaltig verbessert werden kann, dürfen Sozialhilfebeiträge ausgerichtet werden. Individuelle Neigungen und Vorlieben der betroffenen Person werden nur innerhalb der obigen Kriterien berücksichtigt.