4.2 Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 25. Juli 2024 aus, er sei C. . Er wolle in der Schweiz als Lehrer arbeiten. Hierfür benötige er ein B2 Deutschniveau. Um dies zu erreichen, wolle er einen Deutschkurs besuchen. Derzeit besuche er einen kostenlosen Kurs, der nicht ausreiche. Sein aktuelles Sprachniveau sei nicht ausreichend. Dies habe sich auch während dem Logistikkurs und dem anschliessenden Praktikum gezeigt. Für seine Deutschkenntnisse habe er die schlechteste Bewertung im Logistikkurs erhalten. Kollegen und sein Vorgesetzter hätten ihm gesagt, dass seine Deutschkenntnisse nicht ausreichen würden.