der Bestand und der Umfang von Auflagen für unterstützte Personen klar ersichtlich sind. Auflagen sollen die wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit fördern und/oder die zweckdienliche Verwendung der Sozialhilfegelder sicherstellen. Sie sind nach Möglichkeit vom Sozialhilfeorgan mit der unterstützten Person gemeinsam auszuhandeln.1° Die unterstützte Person wird mit Weisungen und Mahnungen zu einem bestimmten Verhalten (z.B. eine gewisse Anzahl von Arbeitsbemühungen pro Monat vorzulegen oder zuverlässig mit dem Arzt zu kooperieren) angehalten.11