Beschwerdeführer nicht nur die Sanktion, sondern insbesondere auch die Weisung, monatlich acht Bewerbungsbemühungen vorzulegen, als nicht zweckmässig erachtet. Bisher wurde die Rechtmässigkeit der Weisung nicht überprüft. Nachfolgend ist daher in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Weisung, acht Bewerbungsbemühungen pro Monat vorzulegen, rechtmässig ist. Sollte dies zu bejahen sein, ist in einem zweiten Schritt die Rechtmässigkeit der verfügten Kürzung zu prüfen. 3. Rechtliche Grundlagen