111'195.00 nur Umfang von CHF 76'010.65 gutzuheissen und im Betrag von CHF 35'184.35 abzuweisen, sachgerecht und angemessen erscheint. Damit einhergehend ist auch nichts an der genehmigten Jahresschlussabrechnung 2022 auszusetzen, mit welcher die Vorinstanz unter Einrechnung der gutgeheissenen finanziellen Abfederung (CHF 76'010.65) einen Saldo zu Gunsten der GSI im Betrag von CHF 228'032.00 errechnet hat. 6. Ergebnis Nach dem Geschriebenen erweist sich die Verfügung der Vorinstanz vom 18. Dezember 2023 als rechtmässig und angemessen und ist nicht zu beanstanden. Die Beschwerde vom 17. Januar 2024 ist daher abzuweisen. 7. Kosten