5.2.4 Der Beschwerdeführer führt aus, er sei aufgrund einer im Mai 2021 eigens durchgeführten Umfrage bei den Sozialdiensten in seinem Perimeter und der daraus resultierenden Umfrageergebnissen davon ausgegangen, dass die Auslastung der Programme durch eine konsequentere Zuweisung durch die Sozialdienste erhöht werden könne. Zu diesem Zweck habe er im Jahr 2022 diverse Massnahmen im Bereich der Zuweisungen ergriffen.