5.2.3 Gemäss Ziff. 3.3 Abs. 3 RLV sind im Konzept zur Beseitigung der drohenden Unterdeckung alle betrieblichen Massnahmen (Kosten, Erlöse, Auslastungen) zu prüfen und auszuschöpfen. Gestützt auf Ziff. 2.3 RLV haben sich die Angebote ausserdem am Bedarf zu orientieren. Wie aus dem eingereichten Konzept hervorgeht, hat die Vorinstanz damit zu Recht festgestellt, dass der Beschwerdeführer keine ausreichenden Massnahmen im Hinblick auf die (Unter-)Auslastung ergriffen hat bzw. zu ergreifen beabsichtigte, ungeachtet dessen, dass eine Unterdeckung drohte. Unter dem Titel «Fest- 31 Vorakten, act. 1.1 32 Vorakten, act. 1.2