stabile finanzielle Lage des Beschwerdeführers einerseits zwar als positiv erwähnt, gleichzeitig aber auch als Argument für die teilweise Ablehnung des Unterdeckungsantrags. Der Beschwerdeführer sei bemüht, das vorhandene Eigenkapital so zurückhaltend wie möglich einzusetzen, um für den Kanton Bern langfristig ein stabiler, verlässlicher, strategischer Partner zu sein. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass der zusätzlich beantragte Reduktionsbetrag von CHF 35'184.00 (recte: CHF 35'184.35) im Vergleich zum finanziellen Nutzen der nachweisbar übertroffenen Wirkungsziele angemessen erscheine.