5/15 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2024.GSI.183 aus der BIAS-Tätigkeit korrekt Rechnung getragen. Durch die Verwendung des falschen Basiswerts werde auch der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt, weil im Rückzahlungsbetrag nicht vergleichbare und für eine Reduktion nicht anrechenbare Teilsummen enthalten seien.20