Anfechtungsobjekt bildet die Verfügung der Vorinstanz vom 18. Dezember 2023, mit welcher sie das Gesuch des Beschwerdeführers um Übernahme der Unterdeckung von CHF 111'195.00 im Umfang von CHF 76'010.65 gutgeheissen und darüberhinausgehend abgewiesen hat. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist vorliegend, ob die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Übernahme der Unterdeckung zu Recht im Umfang von CHF 35'184.35 abgewiesen hat. Damit einhergehend ist auch zu prüfen, ob die Vorinstanz im Rahmen der genehmigten Jahresschlussabrechnung BIAS 2022 zu Recht einen Saldo zu Gunsten der GSI von CHF 228'032.00 festgestellt hat. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten