1.2 Der Beschwerdeführer ist als Adressat der Verfügung ohne Weiteres zur Beschwerdeführung befugt (Art. 65 VRPG). 1.3 Als juristische Person handelt der Beschwerdeführer im Verfahren durch die zur Vertretung befugten natürlichen Personen.18 Die Beschwerde vom 18. Dezember 2023 wurde von zwei zeichnungsberechtigten Personen des Beschwerdeführers unterzeichnet.19 1.4 Auf die gemäss Art. 67 VRPG form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.