von CHF 76'010.65 gutgeheissen. Darüberhinausgehend wird es abgewiesen. 2. Die Jahresabschlussrechnung 2022 im Sinne der Erwägungen wird genehmigt. Der Saldo zu Gunsten der GSI beträgt CHF 228'032.00. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 9. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 17. Januar 2024 bei der GSI Beschwerde erhoben. Darin stellt er folgende Rechtsbegehren:9 1. Die Verfügung vom 18.12.2023 betreffend Gesuch vom April 2023 um teilweise Übernahme der Unter- deckung 2022 und Schlussabrechnung 2022 BIAS per 31. Dezember 2022 sei aufzuheben.