6. Am 1. September 2023 stellte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer die Schlussabrechnung 2022 BIAS zu und informierte ihn darüber, dass anlässlich der Direktionssitzung vom 14. August 2023 entschieden worden sei, dass die Vorinstanz auf 25 % der Rückforderung verzichte. Dies bedeute, dass die Vorinstanz 25 % (CHF 76'010.65) von der Rückforderung von CHF 304'042.65 gemäss Abrechnungsformular übernehme.