2. Die Betriebsbewilligung vom 28. Dezember 2023 für den Betrieb einer Kindertagesstätte bis am 30. Juni 2024 mit 5 Betreuungsplätzen in der Liegenschaft D.___, wird zwecks Nachbesserung des Konzepts bis am 4. Juli 2025 verlängert. 3. Die Beschwerdeführerin hat die betroffenen Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die Betriebsschliessung in Kenntnis zu setzen. 4. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 5. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführerin, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier