Um der Beschwerdeführerin erneut die Möglichkeit zu geben, das Konzept so zu überarbeiten, dass sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt werden, ist die bestehende befristete Betriebsbewilligung ein letztes Mal bis Ende Schuljahr, also dem 4. Juli 2025, zu verlängern. Die Beschwerdeführerin hat der Vorinstanz schnellstmöglich ein überarbeitetes Konzept einzureichen. Sollte die Beschwerdeführerin keine unbefristete Bewilligung erhalten, hat sie die betroffenen Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die Betriebsschliessung per 4. Juli 2025 in Kenntnis zu setzen.