2021 zur FKJV ist die Zielsetzung der Bewilligungs- und Aufsichtskriterien, zu definieren, welche Ausprägungen welcher Merkmale alle Kitas aufweisen müssen, um Gewähr dafür zu bieten, dass alle Kinder in Kitas des Kantons Bern eine sichere, gesundheitlich unbedenkliche, entwicklungsfördernde und kindergerechte Betreuung erfahren. Es handelt sich somit bewusst um Mindestanforderungen, welche nicht unterschritten werden dürfen.24 Damit wird die Möglichkeit, den Betreuungsschlüssel gemäss Art. 15 Abs. 1a FKJV zu unterschreiten, bewusst ausgeschlossen. Folglich ist auch unerheblich, ob die Kindertagesstätte die einzige professionell geführte Kindertagesstätte in C.___ ist.