6.3 Der Betreuungsschlüssel ist in Art. 15 FKJV abschliessend geregelt und das Gesetz sieht keinen Ausnahmetatbestand vor. Auch sehen weder die PAVO, das SLG noch die FKJV eine allgemeine gesetzliche Grundlage für eine Ausnahmebewilligung vor. Gemäss Vortrag vom 17. November 2021 zur FKJV ist die Zielsetzung der Bewilligungs- und Aufsichtskriterien, zu definieren, welche Ausprägungen welcher Merkmale alle Kitas aufweisen müssen, um Gewähr dafür zu bieten, dass alle Kinder in Kitas des Kantons Bern eine sichere, gesundheitlich unbedenkliche, entwicklungsfördernde und kindergerechte Betreuung erfahren.