Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es im Kita-Alltag immer wieder zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen kann oder eines der Kinder in dem Moment ein besonderes Bedürfnis aufweist, welches die Aufmerksamkeit der Beschwerdeführerin erfordert. Es muss ebenfalls damit gerechnet werden, dass es Tage gibt, an denen nicht alle betreuten Kinder gleichzeitig Siesta machen oder einer ruhigen Tätigkeit nachgehen. In solchen Momenten muss die Beschwerdeführerin, da sie in der unmittelbaren pädagogischen Betreuung tätig sein muss, auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen.