5.2 Mit E-Mail vom 9. Juni 2024 unterbreitete die Beschwerdeführerin den Vorschlag, das Mittagessen vor Öffnung der Kindertagesstätte zuzubereiten und bis zum gemeinsamen Mittagessen warmzuhalten. Gemäss Art. 20 FKJV haben die Kindertagesstätten bei der Abgabe von Getränken und Nahrungsmitteln die Empfehlungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu berücksichtigen. Gemäss Art. 27 Abs. 2 HyV12 muss das Warmhalten von Speisen bei Temperaturen erfolgen, die die Vermehrung schädlicher Mikroorganismen verhindert.