15 FKJV geregelt. Demnach muss für 1 bis 5 belegte Plätze mindestens eine Fachperson in der unmittelbaren Kinderbetreuung eingesetzt werden (Art. 15 Abs. 1a FKJV). Sind die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Bewilligung erteilt (Art. 23 Abs. 1 FKJV). 5. Würdigung 5.1 Vorliegend gilt es zu prüfen, ob mit der von der Beschwerdeführerin gemäss im Mai 2024 und im Juni 2024 eingereichten «Betriebs- und Pädagogischen Konzept» gewählten Organisation betreffend Mittagessen die Bewilligungsvoraussetzungen für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit 5 Betreuungsplätzen erfüllt sind.